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Weihnachtseinkauf per Auto ohne Stress


Berlin (ddp.djn). Weihnachtseinkäufe sollten gut geplant und nicht in zu großer Eile erfolgen, besonders wenn sie mit dem Auto erledigt werden. Wer das tut, umfährt vorweihnachtliche Staus, verliert weniger Zeit durch langwierige Parkplatzsuche, vermeidet Stress und Aggressionen. Ansonsten wird der Geschenkekauf schnell zum Alptraum und die Gefahr wächst, dass es in der Eile oder auch beim Ein- oder Ausparken auf dem stark frequentierten Parkplatz kracht. Bei den heutigen Werkstatt-, Material- und Versicherungskosten kann schon ein scheinbar noch so leichter Rempler jäh die vorweihnachtliche Stimmung erheblich trüben.

Der Münchner Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) rät, Einkäufe gut zu planen, das Auto auch einmal zu Hause zu lassen oder höchstens bis zur nächsten Haltestelle von Bus, Straßen-, S-, U- oder Eisenbahn zu fahren. Am besten sei es, rechtzeitig - nicht erst kurz vor Ladenschluss - mit den Öffentlichen zum Einkauf zu starten und dank einer Auswahl im Vorfeld gezielt nach Geschenken zu suchen. Zum Abschluss eines erfolgreichen Einkaufsbummels könne man sich dann auch einen Glühwein gönnen, auf den Autofahrer ja verzichten müssten.

Hat es beim automobilen «Einkaufsbummel» durch die Stadt oder am Marktcenter im Randgebiet trotz aller Vorsicht oder stressbedingt doch gekracht, raten Versicherungsexperten, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle unter anderem durch Einschalten des Warnblinklichts zu sichern. Bei geringfügigen Schäden gelte es, den übrigen Verkehrsfluss nicht zu sehr zu beeinträchtigen. «Blockieren Sie wegen einer kleinen Beule oder eines kaputten Scheinwerfers nicht die Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand», empfehlen Fachleute. Es reiche aus, die Stellung der Fahrzeuge zu markieren.

Crash-Beteiligte sollten die Unfallstelle nicht verlassen. Wer dies tue, müsse mit strafrechtlichen Konsequenzen sowie einer Regressforderung der Versicherung bis zu 5000 Euro rechnen. Die Assekuranz könne die einem Unfallgegner gezahlte Entschädigung bis zu diesem Betrag vom Versicherungsnehmer zurückverlangen, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Bei reinen Blechschäden verlange der Versicherer keine polizeiliche Unfallaufnahme. Verzichte man darauf, die Polizei zu rufen, sollte aber unbedingt ein Unfallprotokoll angefertigt und von allen Beteiligten unterschrieben werden. Dieses Protokoll wird laut GDV bei der Schadenregulierung von der Assekuranz genauso anerkannt wie ein Polizeibericht. Nach Möglichkeit sollte ein Formular des Europäischen Unfallberichts verwendet werden, um in der Hektik nichts zu vergessen. Es ist bei jeder Versicherung erhältlich oder im Internet beim GDV (gdv.de) abrufbar. Die Beteiligten sollten dazu eine Skizze anfertigen und, falls möglich, die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus fotografieren, empfehlen die Fachleute weiter.

Bei einem Unfall mit Verletzten sollte neben einem Arzt die Polizei unter der Nummer 112 oder 110 verständigt werden. Das gelte auch, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel seien oder ein vorgetäuschter Unfall vermutet werde.


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